von Christian Tschui

Änderungen des Zivilschutzgesetzes per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 11. November 2020 das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und die Verordnungen über den Bevölkerungsschutz und über den Zivilschutz verabschiedet. Auszug aus BZG Art. 31:

  • Senkung des Schutzdienstalters von 20 auf 12, maximal 14 Jahre.
  • Erhöhung der Diensttage für Soldaten 3–21 Tage, Angleichung an die Armee.
  • Senkung der Diensttage von 26 auf 21 Diensttage pro Jahr für Kdo-­Mitglieder.
  • Schutzdienstpflichtig von 18 bis 36 (Soldaten, Gfr, Kpl, Wm) bzw. 40 Jahre (Fouriere, Feld­weibel, ­Offiziere).
  • Die Schutzdienstpflicht ist nach 245 Dienst­tagen erfüllt.

Im Detail nachzulesen unter:

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