17.12.2020 14.45
Änderungen des Zivilschutzgesetzes per 1. Januar 2021
Der Bundesrat hat am 11. November 2020 das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und die Verordnungen über den Bevölkerungsschutz und über den Zivilschutz verabschiedet. Auszug aus BZG Art. 31:
- Senkung des Schutzdienstalters von 20 auf 12, maximal 14 Jahre.
- Erhöhung der Diensttage für Soldaten 3–21 Tage, Angleichung an die Armee.
- Senkung der Diensttage von 26 auf 21 Diensttage pro Jahr für Kdo-Mitglieder.
- Schutzdienstpflichtig von 18 bis 36 (Soldaten, Gfr, Kpl, Wm) bzw. 40 Jahre (Fouriere, Feldweibel, Offiziere).
- Die Schutzdienstpflicht ist nach 245 Diensttagen erfüllt.
Im Detail nachzulesen unter: